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Zielgruppe
Apothekenkunden

Pflegebedürftige Personen, die zuhause oder in einer Wohngemeinschaft von Angehörigen gepflegt werden, haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln bis zu einem Betrag von 40 € pro Monat. Oft ist nicht bekannt, dass diese Kosten von der Krankenkasse übernommen werden können.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse:

  1. Die zu pflegende Person muss einem Pflegegrad (1, 2, 3, 4, 5) zugewiesen sein.
  2. Die zu pflegende Person lebt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft.
  3. Die zu pflegende Person wird von einer Privatperson oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst betreut.

Die Stadt-Apotheke unterstützt Sie bei der Beantragung der Pflegehilfsmittel

So beantragen Sie die Kostenübernahme der Pflegehilfsmittel – ganz schnell und einfach:

  1. Antrag auf Kostenübernahme unten herunterladen.
  2. Antrag ausfüllen.
  3. Antrag von der versicherten oder der bevollmächtigten Person unterschreiben lassen.
  4. Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag in der Stadt-Apotheke abgeben oder einsenden.
  5. Die Stadt-Apotheke leitet Ihren Antrag an die Krankenkasse weiter.

Nach erfolgter Genehmigung steht dem kostenfreien Bezug einer Pflegebox mit Produkten im Wert von bis zu 40€ pro Monat nichts mehr im Wege. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne in der Anwendung der Pflegehilfsmittel.

Pflegehilfsmittel beantragen